Die mit dem Corona-StHG beschlossene Möglichkeit der degressiven AfA für Anschaffungen nach dem 31.12.2019 kann in der syska Anlagenbuchhaltung einfach umgesetzt werden.

Die bereits existierende AfA – Art mit der Nummer 18 kann wieder aktiviert werden so dass keine neue AfA – Art angelegt werden muss. Dazu sind diese Schritte notwendig:

  • Anlagenbuchhaltung öffnen
  • Register „Stammdaten“ auswählen
  • Button „AfA-Methoden“ auswählen
  • AfA-Methode 18 auswählen und per Doppelklick öffnen
  • Die beiden Datumsfelder „Gültig von“ und „Gültig bis“ ändern auf 01.01.2020 und 31.12.2021